Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar
Die Förderstiftung
Die Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum ist eine Stiftung, die von der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH verwaltet wird. Die Förderstiftung verwaltet das Stiftungsvermögen, das aus dem zur Gründung eingezahlten Vermögenstock, Zustiftungen und weiteren Spenden besteht. Das Vermögen der Förderstiftung wird sicher und gewinnbringend angelegt. Der Stiftungszweck wird durch Ausschüttung der erwirtschafteten Kapitalerträge gemäß der Satzung erfüllt.
Der Verwaltungsaufwand der Förderstiftung wird durch die Diakoniestiftung übernommen. Somit kommen Ihre Spenden zu 100% der Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar zu Gute.
Mitglieder des Stiftungsrates
Ute Böhnki Behinderten- und Seniorenbeauftragte der Stadt Weimar
Frietjof Hahn Geschäftsführer Ablig Feinfrost GmbH
Superintendent Henrich Herbst Superintendent des Kirchenkreises Weimar
Kerstin Hess Vertreter des Fördervereins des JLS
Dr. Dieter-Lebrecht Koch Mitglied des Europäischen Parlaments
Andrea König Schulleiterin des Johannes-Landenberger-Förderzentrums Weimar
Axel Kramme Vorstand der Stiftung Sophienhaus Weimar
René Rötlich Gruppenleiter Stiftungsbetreuung/ Wertpapierberatung der Sparkasse Mittelthüringen
Dr. med. Thomas Rusche Chefarzt im Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar
Peter Seifert Klassenelternsprecher im Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar
Prof. Dr. Christoph Stölzl Präsident der Hochschule für Musik Weimar
Alle Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich!
So können Sie die Förderstiftung unterstützen
Wir bitten Sie um Spenden für die Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar. Jeder Euro ist uns willkommen – kleine, mittlere und große Spenden!
Fördermitgliedschaft
Sie können die Förderstiftung durch einmalige, mehrmalige oder regelmäßige Spenden in Form einer Fördermitgliedschaft unterstützen.
Spenden
Steuerlich können Spenden gemäß § 10 b Abs. 1 EStG bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Zustiftungen
Neben diesen Beträgen haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Spenden in den Vermögensstock der Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum zu leisten. Im Jahr der Zuwendung und den folgenden neun Jahren können Sie bis zu 1 Million Euro in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Das von Ihnen zu diesem Zweck gestiftete Vermögen bleibt erhalten. Die daraus erzielten Erträge werden gemäß der Satzung der Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar eingesetzt.
Spendenkonto
Sparkasse Mittelthüringen
Konto 125 013 388 • BLZ 820 510 00
Spendenstichwort: Zustiftung Förderstiftung JLFZ
Die Schülerinnen und Schüler des Johannes-Landenberger-Förderzentrums Weimar danken Ihnen für Ihre Spende!

Zweckbestimmung
„Die Stiftung fördert die Bildung und Erziehung.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur nachhaltigen Unterstützung und Absicherung des Fortbestandes des Johannes-Landenberger-Förderzentrums Weimar, um dem diakonischen Auftrag der Einrichtung entsprechend allen Schülerinnen und Schülern den Schulbesuch zu ermöglichen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig.“
Wortlaut § 2 der Satzung der Förderstiftung Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar